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Konzept zur inklusiven Schulentwicklung

1. Vorüberlegungen und Beschreibung der Rahmenbedingungen an der Gemeinschaftsgrundschule Bösensell

„Im Kontext des Masterplans Grundschule“, so heißt es im Erlass „Gemeinsames Lernen in der Grundschule“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 12.03.2021, „hat sich die Landesregierung für eine intensive zusätzliche personelle Unterstützung des Gemeinsamen Lernens in der Grundschule entschieden“ (S. 1). Dies eröffnet uns als Gemeinschaftsgrundschule Bösensell die Möglichkeit, uns als inklusiv denkende Grundschule im Sozialraum Senden systemisch weiter zu entwickeln, „die auf allen Ebenen des schulischen Zusammenlebens und -lernens eine Schule für alle ist, in der alle Beteiligten ihre Potentiale individuell entfalten können“ (QUA-LiS NRW, inklusive Schulkultur, S. 6).

Inklusion bedeutet, einer größeren Vielfalt an Persönlichkeits- und Leistungsprofilen unter den Schülerinnen und Schülern gerecht werden zu wollen. Gemeinsames und individuelles Lernen für alle soll realisiert werden mit Hilfe von Sonderpädagogen, die sich systemisch für die Unterstützung der Kollegien und Klassen einsetzen. Durch einen schülerzentrierten Unterricht und durch stärkere Differenzierung in Form einer Vielzahl von individuellen Förderangeboten soll dem Ziel näher gekommen werden, individualisierten Unterricht in einer heterogenen Lerngruppen gelingen zu lassen. Die Wertschätzung von Schülerinnen und Schülern als Individuen und die kollegiale Teamarbeit sind dabei eine Grundlage.

Zurzeit besuchen 114 Schülerinnen und Schüler unsere Gemeinschaftsgrundschule in Bösensell, von ihnen haben 19 Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund. Unser Lehrerkollegium besteht aus einer Schulleiterin und neun Klassenlehrerinnen und Fachlehrerinnen, meist Teilzeitkolleginnen. Eine Sonderpädagogin steht unserer Schule stundenweise zur Seite und arbeitet mit den Kolleginnen im Team. Seit dem 1.1.18 unterstützt auch eine Schulsozialarbeiterin unsere Schule. Die knappen Ressourcen zwingen uns Kolleginnen, unsere Aufträge klar und effizient zu formulieren. Fachlehrer, Klassenlehrer, Sonderpädagogin und die sozialpädagogische Fachkraft versuchen als multiprofessionelles Team zusammen zu arbeiten. Es ist sehr erfreulich, dass dies bisher konstruktiv in einer stets freundlichen Arbeitsatmosphäre möglich war. Die Aufgeschlossenheit bezüglich Teamarbeit ist in unserem Kollegium gegeben. So werden Lernstandserhebungen gemeinsam erarbeitet, durchgeführt und evaluiert. Darüber hinaus finden Beratungsgespräche statt zur Abstimmung der notwendigen Erziehungs- und Fördermaßnahmen unter Einbeziehung außerschulischer Partner aus dem sozialen, therapeutischen Bereich. Eine Kollegin hat die Ausbildung zur Beratungslehrerin, weitere Kolleginnen haben an den Fortbildungen für LRS (Lese- Rechtschreibschwäche) teilgenommen. Im Bereich Dyskalkulie lässt sich unsere Schule von der Kreisbeauftragten beraten und hat sich auch in diesem Bereich mit dem Osnabrücker Zentrum für Rechenschwäche fortgebildet. Die räumlichen Bedingungen ermöglichen die individuelle Förderung mit Einschränkungen. Nur zwei Klassentrakten steht ein kleiner Nebenraum zur Verfügung, in dem Kleingruppenförderung möglich ist, sofern die Binnendifferenzierung nicht im Klassenraum umgesetzt wird. Da unsere Schule aber derzeit nicht in allen Jahrgangsstufen zweizügig ist, können wir zeitweise noch auf einen unbenutzten Klassenraum zurückgreifen. Die Toiletten und der Zugang zum Schulgebäude sind bereits behindertengerecht. Die Zusammenarbeit mit der angegliederten OGS ist systemisch aufgebaut und wird durch gemeinsame Dienstbesprechungen intensiviert. Die Kontakte zum örtlichen Kindergarten werden regelmäßig gepflegt. Die Elternschaft unserer Schule ist engagiert und kann in die inklusive Erziehung eingebunden werden. Die materielle Ausstattung von Lernmaterialien ist gut und bietet die Voraussetzung um verschiedenen Förderbedarfen gerecht zu werden und eine spezialisierte, zieldifferente Förderung zu realisieren. Auch der Schulträger unterstützt nach seinen Möglichkeiten.

 

2. Inklusion - was heißt das für uns

Unsere Leitbilder

Im bisherigen Schulprogramm

(in Auszügen)

Für die Inklusion

(vom Kollegium ausgewählt)

Sich in der Schule wohlfühlen

Das Recht anders zu sein

 

Wir ermöglichen ein Lernumfeld geprägt von Achtung, Verständnis, Vertrauen, Offenheit, Toleranz, Rücksichtnahme und Verantwor-tungsbewusstsein

Inklusion heißt, die Gleichwertigkeit und Verschiedenheit der Menschen anzuerkennen

Wir wollen ein friedvolles Miteinander, in dem Gemeinsames gefunden wird und jeder das sagen kann, was er meint.

Inklusion ist eine Schule für alle Kinder, in der jedes Kind seine eigenen Entwicklungsziele verwirklichen kann.

Es ist in Ordnung, Fehler zu machen, auch teilweise richtig bearbeitete Aufgaben finden Anerkennung.

Gemeinsames Lernen soll in größtmöglichem Maß realisiert werden. Inklusiver Unterricht erfordert die Kooperation von Lehrkräften, die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder mit erschwerten Lernbedingungen planen.

Wir wollen im Unterricht Differenzierungsmöglichkeiten und Lernen mit allen Sinnen anbieten.

Inklusion in der Schule ist gemeinsamer Unterricht aller Schüler unabhängig von sekundären Merkmalen wie z.B. die Art und der Grad einer Behinderung.

 

Inklusion in der Schule heißt, dass alle Kinder und Jugendlichen so angenommen werden, wie sie sind.

 

Differenziertes und individualisiertes Lernen verlangt eine differenzierte Leistungsbewertung.

 

3. Gemeinsames Lernen: Unterricht

Gemeinsames Lernen erfolgt je nach Förderschwerpunkt zielgleich oder zieldifferent. Werden die Schüler*innen zielgleich unterrichtet, gilt der Lehrplan der Grundschule unter Einbeziehung der Richtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes bei Schüler*innen mit ausgewiesenem Förderbedarf (z.B. Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung).

Zieldifferente Förderung richtet sich nach den Richtlinien der Förderschulen in Verbindung mit den Lehrplänen der Grundschule. Die Ziele der allgemeinen Schule können, müssen aber nicht erreicht werden. Der Schwerpunkt liegt auf der individuellen und ganzheitlichen Förderung der Schüler*innen mit ausgewiesenem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen oder geistige Entwicklung.

Die Gemeinschaftsgrundschule Bösensell konzentriert sich im Rahmen des Gemeinsamen Lernens zunächst auf die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit sonderpädagogischen Bedarfen in den 3 Lern- und Entwicklungsstörungen (AO-SF § 5) sowie im Bereich körperliche und motorische Entwicklung. Im Rahmen sogenannter Einzelintegration wurden in den letzten Jahren immer wieder einzelne Schüler im Gemeinsamen Lernen an der Schule unterrichtet.

Für gelingende Unterrichtsentwicklung im Gemeinsamen Lernen stehen neben der inklusiven Haltung möglichst vieler an Schule Beteiligten und der didaktischen Fachkompetenzen der Lehrer*innen vor allem das Verständnis für die einzelnen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, die Klärung der Aufgaben und Kompetenzen der verschiedenen Professionen und deren Kooperationen sowie die Planung notwendiger Fortbildungsbedarfe im Mittelpunkt.

Wichtige bzw. vorrangige Verstehens- und Zielaspekte für die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Bereichen „Emotionale und Soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Sprache“ werden im Folgenden dargestellt:

 

Schüler*innen im Förderschwerpunkt „Emotionale und Soziale Entwicklung“ werden zielgleich unterrichtet, es sei denn, sie haben zusätzlich sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen.
Förderung zielt vor allem auf die Stärkung des Selbstwertgefühls, den Aufbau emotionaler Stabilität durch Zuwendung und verlässliche Beziehungsangebote, den Abbau von Angst und Spannungen durch Bewegung und Entspannung. Zudem steht die Förderung von Motorik, Wahrnehmung und Selbststeuerung im Mittelpunkt.

Die Schüler*innen sollen lernen

  • Gefühle wie z.B. Ärger, Wut oder Angst verbal zu äußern und mit ihnen adäquat umzugehen,
  • in angemessener Form auf andere Kinder und Erwachsene zuzugehen,
  • sich in eine Gruppe zu integrieren,
  • Kontakte und Freundschaften zu Mitschülerinnen und Mitschülern prosozial aufzubauen,
  • Konflikte konstruktiv-verbal lösen zu können,
  • sich ein effektives Lern- und Arbeitsverhalten anzueignen,
  • das Konzentrationsvermögen und die Anstrengungsbereitschaft zu erweitern und die Toleranz- und Frustrationsgrenze zu erhöhen (vgl. GGS Grefrath, Gemeinsames Lernen).

Schüler*innen im Förderschwerpunkt „Lernen“ erhalten eine zieldifferente Förderung. Bewertungen vor allem auf Zeugnissen werden ausschließlich in Form von Lernentwicklungs- und Leistungsberichten vergeben.

Im Mittelpunkt der Fördermaßnahmen stehen die intensive Unterstützung bei der Erarbeitung neuer Themenbereiche, die Bereitstellung individuell angepassten, anschaulichen Arbeits- und Aufgabenmaterials, vielfältige Übungsvarianten sowie Wiederholungen und ein den individuellen Möglichkeiten angepasster Lernstoff. Ziel ist das Ermöglichen von Erfolgserlebnissen und das Erleben von Selbstwirksamkeit, um Lernmotivation, Konzentration und Arbeitsausdauer zu steigern.

 

Fördermaßnahmen beziehen sich darauf, dass die Schüler*innen

  • der individuellen Lernausgangslage angepasste Lern- und Arbeitsmaterialien bzw. Bücher und Lehrwerke bekommen,
  • jederzeit über verschiedenes Anschauungs- und Fördermaterial verfügen können,
  • einen individuellen Lernplan erhalten, der vor allem die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einbezieht,
  • Aufgaben erhalten, die die Merkfähigkeit, das Aufgabenverständnis, die Denk- und Transferfähigkeit stärken und darüber hinaus individuelle Lehrer*innen- und Schüler*innenhilfe erfahren,
  • Hilfen zur Orientierung und zum Situationsverständnis erhalten (vgl. GGS Grefrath, Gemeinsames Lernen).

 

Schüler*innen im Förderschwerpunkt Sprache werden ohne weitere sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe in den Bereichen Lernen oder Geistige Entwicklung lernzielgleich unterrichtet.

Fördermaßnahmen beziehen sich auf:

  • „Unterrichtsbedingungen, die angstfreie und selbstbestimmte sprachliche und kommunikative Erprobung der sprachlichen Handlungsfähigkeiten ermöglichen
  • die Bereitstellung kompensierender Angebote zum sprachlichen bzw. kommunikativen Ausdruck (z.B. audiovisuelle Medien und Sprachhilfsmittel) oder Ermöglichung alternativer Arbeits- und Präsentationsformen
  • angemessene materielle und mediale Ausstattung zur Visualisierung und Schaffung von Sprechanlässen,
  • die methodische und didaktische Umsetzung der erforderlichen Lernprozesse auf phonetisch-phonologischer Ebene (Lautbildung und Artikulation), semantisch-lexikalischer Ebene (Wortschatz und Wortbedeutung), syntaktisch-morphologischer Ebene (Grammatik) und kommunikativ-pragmatischer Ebene (Kommunikation),
  • eine modellhafte Unterrichtssprache mit einem reflektiert variierenden Sprechtempo. Ein situativ angemessenes fraktioniertes Sprechen (minimale Pausen) vor relevanten Laut-, Wort- oder Satzstrukturen,
  • einen angemessenen Wechsel von sprachlicher Rezeption, Reflexion und Produktion
  • individuell sprachlich zwingende Kontexte integriert in Unterrichtssituationen,
  • individuelle Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch sprachspezifische Strategien wie z.B. sprachspezifisches Lob, metasprachliche Reflexion, Aufmerksamkeitsfokussierung auf geforderte Zielstrukturen eine Präsentation situativ angemessener und individuell modellhafter sprachlicher Zielstrukturen oder korrektives Feedback durch die Lehrkraft“ (GGS Grefrath, Gemeinsames Lernen).

 

Schüler*innen im Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung werden zielgleich, in Kombination mit dem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen zieldifferent unterrichtet.

Fördermaßnahmen beziehen sich auf:

  • Bereitstellung individueller sächlicher Hilfsmittel und personeller Begleitung bei der Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen
  • Unterstützung in den Bereichen Kommunikation, Konzentration, Wahrnehmung und psychische Stabilität

 

4. Formen der Kooperation von Lehrkräften und unterrichtsintegrierte Förderformen an unserer Grundschule

Der gemeinsame Unterricht an unserer Schule erfolgt zielgleich oder zieldifferent. Werden die Schüler zielgleich unterrichtet, gilt der Lehrplan der Grundschule unter Einbeziehung der Richtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes bei Schülern mit ausgewiesenem Förderbedarf (z.B. Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung).

Zieldifferente Förderung richtet sich nach den Richtlinien der Förderschulen in Verbindung mit den Lehrplänen der Grundschule. Die Ziele der allgemeinen Schule müssen nicht erreicht werden. Der Schwerpunkt liegt auf einer individuellen und ganzheitlichen Förderung der Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf, insbesondere bei den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung (vgl. Fortbildungsunterlagen Querenburg-Akademie).

Ziele des gemeinsamen Unterrichts sind zum einen eine gemeinsame Prozessdiagnostik und kooperative Beratungsgespräche und die Abstimmung der Erziehungsmaßnahmen mit den Erziehungsberechtigten. Zum anderen umfasst die Heterogenität einer Klasse eine große Bandbreite von der Hochbegabung bis hin zum Förderbedarf Lernen als nur ein Beispiel und erfordert auf unterrichtlicher Ebene vielfältige Überlegungen. Die Querenburg-Akademie nennt konkrete Maßnahmen für den gemeinsamen Unterricht unter anderem auch Varianten der Binnendifferenzierung z.B. Rollendifferenzierung, Themendifferenzierung, Neigungsdifferenzierung, Gruppenpuzzle etc. Des Weiteren rät sie zur Anreicherung eines lehrerzentrierten Unterrichts durch Schülerzentrierung, zum Förderband, zu Förderworkshops, zu Feedback-Systemen und zum Konzept Schüler helfen Schülern (Tutoren).

Im Folgenden werden die an unserer Schule praktizierten Kooperationsformen zwischen Klassenlehrern, Fachlehrern und Lehrkräften sonderpädagogischer Unterstützung dargestellt. Das nachfolgende Zitat soll vorausgeschickt die notwendigen Vorbedingungen für eine gelungene Kooperationsarbeit beschreiben: „Beeinflusst werden die Möglichkeiten der Kooperation neben individuellen Einstellungen, Kompetenzen und Erfahrungen der kooperierenden Lehrkräfte sowie deren persönliche Beziehungen auch durch die organisatorischen und politisch-administrativen Rahmenbedingungen.“ (Lernende Schule: Themenheft: Auf dem Weg zur inklusiven Schule, Heft 55, 22011, S. 34)

An unserer Gemeinschaftsgrundschule praktizieren wir verschiedene Kooperationsformen der Klassenlehrer, Fachlehrer und Lehrkräfte sonderpädagogischer Unterstützung:

  1. Eine Lehrkraft übernimmt die Moderation des Unterrichts, die andere übernimmt gemeinsam abgesprochene Beobachtungsaufgaben („One teach, one observe“).
  2. Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt einzelne Schülerinnen und Schüler individuell („One teach, one assist“).

Diese Kooperationsform wird am häufigsten praktiziert.

  1. Die Lehrkräfte teilen die Klassen in zwei Lerngruppen auf („Parallel teaching“)
  2. Eine Lehrkraft übernimmt den Unterricht für den größten Teil der Lerngruppe, die andere arbeitet mit einer Kleingruppe auf anderem Niveau und/oder mit anderen Methoden („Alternative teaching“).
  3. Beide Lehrkräfte arbeiten in der Planung, Durchführung und Auswertung gleichberechtigt zusammen und ergänzen sich gegenseitig („Team teaching“).

 

 


5. Förderdiagnostik und Förderplanarbeit im Rahmen von Inklusion

Individuelle Förderpläne dienen im gemeinsamen Unterricht dem Austausch und der gezielten Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die Schüler unterrichten, fördern, therapieren oder betreuen mit dem Ziel, die bestmögliche Förderung zu erreichen.

An unserer Grundschule haben wir uns auf ein einheitliches Notationsschema geeinigt. „Wenn ein Förderplan zum Arbeitsdokument der täglichen Tätigkeit werden soll, muss er praktikabel in der Handhabung sein … in der Anwendung übersichtlich und prägnant … nicht überladen. Dies wird zum einen durch das Qualitätskriterium Begrenztheit und Schwerpunkte setzend und zum anderen durch die eingebrachten Inhalte sichergestellt. … Förderplanung muss in der Synopse zu Unterricht, Förderung, Diagnostik und Evaluation betrachtet werden.“ (Popp, Melzer, Medner: Förderpläne entwickeln und umsetzen, München, Basel 2013, S. 30, S. 18)

In unserem Schulprogramm sind grundsätzliche Überlegungen zur konzeptionellen Umsetzung von Diagnostik (Kapitel 3.0. Diagnoseverfahren) und individueller Förderung (Kapitel 3.5 Individuelle Förderung an der GGS Bösensell) dargelegt. Die Grundlage für die Realisierung von Individualisierung und Differenzierung im Unterricht ist die Erstellung eines Förderplans, der von den Klassen- und Fachlehrern in Zusammenarbeit mit den Sonderpädagogen erstellt wird. Die Förderplanung basiert auf einer Prozessdiagnostik, die an unserer Schule in Form von Lernstandserhebungen und deren Auswertungen durchgeführt wird. Eine entwicklungsorientierte Förderplanung beinhaltet die Ausgangslage, die konkrete Zielsetzung und die konkreten Maßnahmen. Für die Elternarbeit, die für den gemeinsamen Unterricht eine wesentliche Rolle spielt, dient der Förderplan zur Vermittlung von Transparenz aber auch zur Fixierung von Absprachen zwischen Lehrern und Eltern. Für den Übergang zur weiterführenden Schule bei Kindern mit ausgewiesenem Förderbedarf sind Förderpläne unerlässlich, bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf sehr hilfreich. „Die in den Förderplänen festgelegten Maßnahmen finden Umsetzung in Unterricht, Förderung oder Therapie … Zielstellung sollte dabei nicht sein, dass der Unterricht, die Förderung oder die Therapie völlig umgestellt werden, sondern dass sich die festgelegten Maßnahmen der jeweiligen Situation anpassen.“ (Popp, Melzer, Methner: Förderpläne entwickeln und umsetzen, München, Basel 2013, S. 20)  

 

6. Aufgabenfelder der sonderpädagogischen Lehrkraft an der Gemeinschaftsgrundschule Bösensell

Die Querenburg-Akademie hat im Rahmen ihrer Fortbildungsangebote folgende Tätigkeitsfelder für die im Regelschulkapitel beschäftigten Sonderpädagogen oder Lehrkräfte sonderpädagogischer Unterstützung zusammengestellt.

  • Förderung, Unterricht, Erziehung, Team-Teaching
  • Beratung und Kooperation mit dem gesamten Kollegium
  • Elternberatung
  • Kooperation mit außerschulischen Stellen
  • Erstellen von Förderkonzepten im Sinne einer Prozessdiagnostik
  • Teilnahme an Konferenzen, wenn schulrelevante Entscheidungen zum Bereich der sonderpädagogischen Förderung getroffen werden

Es ist dabei zu beachten, dass

  • die dienstlichen Angelegenheiten an der Stammschule Vorrang haben
  • die von der Schulaufsicht festgelegten Förderstunden keine Vertretungsreserve für die allgemeine Schule sind
  • dieses vielfältige Aufgabenspektrum eine flexible Handhabung der zur Verfügung stehenden Förderzeiten erfordert.

Ein Festlegung und Klärung der Aufgabenverteilung aller Bereiche in Bezug auf inklusive Beschulung zwischen Klassen-, Fach-, Sonderschullehrerin, Schulsozialarbeit und OGS wurde im Rahmen einer Konferenz erstellt.

 

7. Die Gemeinschaftsgrundschule Bösensell im Netzwerk mit sozialen, therapeutischen und
     medizinischen Einrichtungen

Unsere Schule arbeitet kooperativ mit sozialen, therapeutischen und medizinischen Einrichtungen zusammen. In unserem Lehrerzimmer befindet sich ein Ordner, der von unserer Sonderpädagogin zusammengestellt wurde und in dem Anschriften von Beratungsstellen, Ärzten, Therapeuten, Kliniken und Einrichtungen zur Kinder- und Jugendhilfe und zur Elternberatung zu finden sind. Die Zusammenarbeit mit diesen außerschulischen Stellen wird für uns immer wichtiger und bildet eine der zentralen Grundlagen für eine gezielte Förderdiagnostik und für die Durchführung der Präventions- und Interventionsarbeit an unserer Schule. Die Sonderpädagogin ist in der Regel in der Lage, die ärztlichen und therapeutischen Diagnosen für die Kolleginnen zu interpretieren und in die Förderplanung mit einzubeziehen. So können individuelle Rahmenbedingungen innerhalb des Unterrichts gemeinsam geschaffen werden.

  • Ärzte: Kinderärzte, Päd-Audiologen, Augenärzte
  • Ergotherapeuten
  • Erziehungsberatungsstelle in Lüdinghausen
  • Escamentis – Beratung für Kinder mit besonderen Begabungen
  • die für unseren Standort zuständigen Förderschulen
  • Ini-HB – Initiative für Hochbegabte in Münster
  • Jugendamt des Kreises Coesfeld
  • Lerntherapeuten (zur Zeit Frau Hanischmacher)
  • Logopäden
  • LWL Beratungshaus
  • Mira – Lobe – Schule (Städtische Schule für Kranke Coesfeld)
  • Motopäden – Verein für Motopädie in Münster
  • Psychotherapeuten in Münster und Senden
  • Schulpsychologische Beratungsstelle in Lüdinghausen
  • Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Coesfeld

 

8. Fortbildung des Kollegiums in Bezug auf Inklusion

Im August 2015 haben wir unter Beteiligung des KI Coesfeld auf den Weg gemacht, unser Schulkonzept zu überarbeiten. Über etwa 2 Jahre haben wir uns mit dem Thema „Offener Unterricht mit leitenden Strukturen als Basis eines Inklusiven Unterrichts“ beschäftigt. Innerhalb dieser Schulentwicklungsarbeit haben wir uns intensiv mit der individuellen Förderung im Allgemeinen und in den einzelnen Fächern beschäftigt. Wir haben uns auf bestimmte Diagnoseverfahren, Möglichkeiten der individuellen Leistungsermittlung und -beurteilung festgelegt und Absprachen zur individuellen Förderung bei kurzzeitige und längerfristigen Bedarfen getroffen. Wir haben unsere Klassenräume unter der Berücksichtigung des Classroom-Management umgestaltet und uns im Besonderen mit der LRS und der Diskalkulie beschäftigt. Ebenso haben wir einen Arbeitsverteilungsplan für KL, FL und SOL erstellt.

Im Laufe der letzten Jahre wurden an unserer Schule mehrere Schüler präventiv gefördert oder im Gemeinsamen Unterricht beschult (Förderschwerpunkt SE, KM, LE und ESE). Vor allem bei den Kindern mit Förderschwerpunkt Lernen konnten die Kolleginnen auf die Expertise unserer Sonderschulpädagogischen Lehrkraft zurückgreifen, die die Klassen- und Fachlehrerin durch intensive Beratung fortgebildet hat. Jeweils dem Förderschwerpunkt entsprechend nehmen die Kolleginnen aber auch Angebote der Fachberater/innen der Förderschulen wahr, lesen sich in Fachliteratur ein oder bilden sich in Eigenregie zum Förderschwerpunkt weiter. Ebenso werden über unser Fortbildungskonzept (Kapitel 2.3. des Schulprogramms) systematisch Fortbildungsbedarfe und –wünsche ermittelt und als SchELf-Maßnahme ermöglicht.

Unsere Fortbildungsplanung für das gemeinsame Lernen ist geprägt vom Wunsch der Unterstützung des multiprofessionellen Teams unserer Schule und der Orientierung an den Bedarfen der Kinder. Für das kommende Schuljahr ist geplant, die bisherigen Erfahrungen und Kompetenzen zu bündeln, zu erweitern und systemisch in die Grundschule Bösensell einzuarbeiten. Hierzu findet im September 2021 eine Fortbildung mit dem Querenburg-Institut „Inklusion an unserer Schule leben: Das Gelungene in den Blick nehmen und bewahren – Perspektiven der Weiterarbeit gemeinsam entwickeln?“ als Pädagogischer Ganztag statt. Im Anschluss daran werden wir uns mit den inklusiven Praktiken für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, ESE, Sprache) im Speziellen auseinandersetzen und die zunehmende Verzahnung mit dem offenen Ganztag in den Blick nehmen.

Unsere Sonderpädagogin hat einen Beratungsordner mit Adressen und Ansprechpartner für spezielle Fachberatungsbedarfe zusammengestellt. Desweiteren können sich alle Kolleginnen im Ordner der Bez. Reg MS „Inklusion – Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung“ erste Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten heraussuchen.

 

9. Die Inhalte des Konzeptes zur inklusiven Schulentwicklung basieren auf folgenden Quellen:

  • Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW: Inklusion: Das Recht, anders zu sein, 11/2013
  • Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, RdErl. „Gemeinsames Lernen in der Grundschule“ v. 12.03.2021
  • Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, Masterplan Grundschule, 2020
  • Lernende Schule: Themenheft: Auf dem Weg zur inklusiven Schule, Heft 55/2011
  • Friedrich Jahresheft: Fördern XXXII, Seelze, 2014
  • Unterlagen der Lehrerfortbildung Inklusion, Querenburg Akademie
  • Popp, Melzer, Methner: Förderpläne entwickeln und umsetzen, München, Basel, 2013
  • Reg MS: Inklusion – Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung, Münster 2018
  • Friedrich Jahresheft: Fördern XXXII, Seelze, 2014
  • Wagner, Petra (Hg.), Handbuch Inklusion. Grundlagen vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung, Freiburg 2013
  • QUA-LiS NRW, Inklusive Schulkultur, Soest 2020
  • Gemeinschaftsgrundschule Bösensell, Schulprorgramm:
    3. Fortbildungskonzept
    3.0. Diagnoseverfahren
    3.5. Individuelle Förderung an der GGS Bösensell

Internetquellen:

  • inklusionschule.info/inklusion/definition-inklusion.htm
  • Gemeinschaftsgrundschule Grefrath, Konzept für Gemeinsames Lernen

 

Stand 23. September 2021